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Forumeintrag-Eintrag [forum 136483] | | Region: NRW
Allgemein > Finanzen/Steuern/Förderung

Bauernhof Gemeinde Gangelt

Hallo ihr allen!
Mal vorstellen;
Wir wohnen im Moment in Belgien, sind aber holländisch.
(Sei deshalb bitte lieb zu mir angehend mein Deutsch)

Um kürzer am Arbeit zu wohnen, möchten wir vielleicht umziehen. Wir haben in Gangelt (in der Nähe von Aachen, also NRW) einen alten Bauernhof gesehen. Und zwar ist es kein Fachwerkgebaude am Aussenseite, vielleicht könnt ihr mich doch antworten.

Es handelt sich um ein renovierter Bauernhof von 1800
Dieser Bauernhof von 1800 ist ein Denkmal.

Welche Behörde sind befugt?
Welcher Vorschriften gelten für solch eine Wohnung?
Sind außer steuerliche Möglichkeiten, auch sonstige Zuschüsse zu bekommen?

Herzlichen Dank im Voraus,

Roger Ruiters
Ruiters | 08.02.10 | 226x abgerufen | [ Antwort schreiben ]
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Alter bauernhof

Hallo,

wahrscheinlich ist der Hof mit Feldbrandsteinen gebaut und besitzt Tür- und Fensterfassungen aus Maastrichter Blaustein.
So sieht jedenfalls das "übliche" Denkmal in der Gegend aus, in der ich 8 Jahre lang gelebt habe (Aachen).
Zuständig ist die Untere Bauaufsicht sowie die Denkmalbehörde bei der Gemeinde.
Baugenehmigungen
Bau- und Planungsamt,
Zimmer: 216,
Durchwahl: 02454 - 588-125

Hauptamt (Denkmalpflege)
Zimmer: 205,
Durchwahl: 02454 - 588-201

Näheres: www.gangelt.de.

Übrigens erfahren Sie in Deutschland die wichtigsten Dinge über eine neue Stadt meistens unter www."Stadt".de

Bei einem Denkmal müßte es möglich sein, hier zu wohnen:
begünstigtes Bauvorhaben nach § 35 Abs.4 Nr. 4 BauGB.
Weitere Eingriffe in die Landschaft sind meistens nicht zugelassen.
Mit "sonstigen Zuschüssen" sieht es schlecht aus. Steuerliche Förderung ist gegeben, wenn die Maßnahmen vor Beginn mit der Denkmalpflege abgestimmt wurden.

Grüße vom Niederrhein



Grüße vom Niederrhein
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 08.02.10
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